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Berlin, 17.11.2011
Das neue
EEG wirkt deutlich kostensenkend!
Daten und Fakten zur Photovoltaikförderung
Anlässlich der
erneuten Diskussion um weitere Absenkungen der
Photovoltaikförderung weist das
Bundesumweltministerium auf folgende Fakten hin:
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Die EEG-Vergütungssätze von Anfang 2008 bis Anfang 2012
Die Bundesregierung hat mit den drei
EEG-Novellen in 2010, 2011 und 2012 die
PV-Vergütungssätze erheblich reduziert. Eine
kleine Dachanlage erhielt Anfang 2008 noch 46,75
ct/ kWh EEG-Vergütung, während sie für eine
Anlage Anfang 2012 nur noch bei 24,43 ct/ kWh
liegt. Eine Freiflächenanlage erhielt Anfang
2008 noch 35,49 ct/ kWh EEG-Vergütung. Die
Vergütung liegt Anfang 2012 nur noch bei 17,94
ct/ kWh. Das bedeutete eine enorme
Kraftanstrengung und zeigt aber auch das
Innovations- und Kostensenkungspotential der
Photovoltaik.
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In keiner anderen Industriebranche wurden bislang
derartig große Subventionskürzungen umgesetzt.
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Bestehende Regelungen im EEG begrenzen den PV-Zubau
deutlich
Die Reglung zum "atmenden Deckel" greift. Von
Anfang Januar bis Ende September 2011 betrug die
Neuinstallation rd. 3.400 MW. Im Vergleich zum
Zubau des Vorjahres 2010 mit 7.400 MW bedeutet
das eine deutliche Reduktion.
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Wirkungen des neuen EEG ab 1.1.2012
Zum 1.1.2012 wird die PV-Vergütung nochmals um
15 Prozent abgesenkt. Das EEG 2012 sieht zudem
vor, dass auch zum 1.7.2012 ein weiterer
Absenkungsschritt erfolgt – in Abhängigkeit des
Zubaus vom Oktober 2011 bis April 2012. Nach
derzeitigen Schätzungen wird hier noch mal mit
einer Degression von 6 oder sogar 9 Prozent
gerechnet.
Dies stellt die deutschen Unternehmen nochmals vor eine
große Herausforderung zur Kostensenkung. Viele
deutsche Unternehmen schreiben bereits derzeit
Verluste. Wir wollen die Photovoltaikindustrie aber
nicht abwürgen, sondern die Rahmenbedingungen so
setzen, dass sie sich wirtschaftlich vernünftig
weiterentwickeln kann.
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Kostenverteilung im neuen EEG
Die im EEG 2012 festgelegte volumensabhängige
Degression wird mittelfristig dazu führen, dass
der Ausbaukorridor wie im Gesetz vorgesehen, von
7.200 MW in 2010 auf 2.500 bis 3.500 MW sinken
wird. Durch die gesetzlich vorgesehene
Degression ergeben sich auch in den Folgejahren
weiter sinkende Kosten.
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Die Begünstigung der Industrie (besondere
Ausgleichsreglung und Eigenverbrauch) machen derzeit
rund 0,9 ct/kWh aus und dürften durch die
Ausweitungen ab 1.1.2012 auf 1 ct steigen.
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Wirkung eines absoluten Deckel
Während beim atmenden Deckel im folgenden Jahr
die Förderung volumensabhängig sinkt, führt der
absolute Deckel, wenn er erreicht wird, zum
Abbruch der Förderung. Weder Verbraucher noch
Industrie hätten in Zukunft Planungs- und
Investitionssicherheit.
Die EEG-Novelle hat wesentliche Schritte zur
Marktanpassung und zur Steigerung der
Kosteneffizienz vorgenommen. Die Wirkung der neuen
Maßnahmen ist bereits deutlich sichtbar. Es ist
gemeinsam mit der Branche gelungen, eine Lösung zu
finden, die die Kosten deutlich reduziert,
marktwirtschaftliche Anreize erhöht und gleichzeitig
Planungssicherheit gewährleistet.
Jetzt muss das neue Gesetz, das am 1. Januar 2012 in
Kraft tritt, erst einmal wirken. Wir werden die
weitere Entwicklung sehr genau beobachten und bei
Fehlentwicklungen selbstverständlich eingreifen.
(Quelle:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit)
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27.10/2011
Die
Bundesnetzagentur
hat die neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen
veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2012 erhalten
Anlagenbetreiber für jede ins Netz eingespeiste
Kilowattstunde Strom zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent,
je nach Standort und Größe der Anlage. »In den
vergangenen zwölf Monaten wurde uns ein Zubau an
Leistung von insgesamt rund 5.200 Megawatt gemeldet.
Dieser Wert führt dazu, dass die Vergütung von
PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb gehen,
um 15 Prozent niedriger sein wird als die aktuelle Vergütung«,
sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
»Der Zubauwert von 5.200 Megawatt liegt erheblich unter
dem Wert von 7.800 Megawatt, der uns noch im
Vergleichszeitraum Oktober 2009 bis September 2010
gemeldet worden war. Das System des atmenden Deckels,
das die Kosten des Ausbaus der Photovoltaik begrenzen
soll, trägt sicher zu dieser Entwicklung bei.« Die
Solarförderung sinkt jährlich um einen Basiswert von
neun Prozent. Hinzu kommt eine weitere Absenkung, die
sich nach dem Zubau von Photovoltaikanlagen bemisst. In
diesem Abrechnungsjahr (Oktober 2010 bis September 2011)
wurde eine Schwelle von 4.500 Megawatt überschritten.
Daher sinkt die Vergütung um
weitere sechs Prozent, also insgesamt um 15 Prozent.
Wäre die Marke von 5.500 Megawatt geknackt wurden, so
wäre die Solarförderung um 18 Prozent gekappt worden.
Maximal hätte die Vergütung um
24 Prozent sinken können, bei einem Zubau von 7.500
Megawatt. ...
(Quellen: Bundesnetzagentur,
Zusammenfassung: PHOTON)
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Inbetriebnahme |
Degression zum Vorjahr |
Einspeisevergütung |
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2008 |
5,00% |
46,75 Cent je kWh (für die ersten auf Dach
installierten 30 kWp ) |
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2009 |
8,00% |
43,01 Cent je kWh (für die ersten auf Dach
installierten 30 kWp ) |
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2010 |
9,00% |
39,14 Cent je kWh (für die ersten auf Dach
installierten 30 kWp ) |
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01.07.2010 |
13,00% Sonderkürzung |
34,05 Cent je kWh (für die ersten auf Dach
installierten 30 kWp ) |
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01.10.2010 |
3,00% Sonderkürzung |
33,03 Cent je kWh (für die ersten auf Dach
installierten 30 kWp ) |
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01.01.2011 |
13,00% |
28,74 Cent je kWh (für die ersten auf Dach
installierten 30 kWp ) |
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01.01.2012 |
15% |
24,43 Cent je KWh
(für die ersten auf Dach installierten 30
kWp ) |

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Kabinett billigt
vorgezogene Kürzung der Solarförderung zum 1.7./1.9.
Publiziert am
13. Januar 2011
Weniger Förderung
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Das
Bundeskabinett hat heute (4.2.) die vorgezogene
Kürzung der Einspeisevergütung gebilligt. Demnach
wird je nach Entwicklung des Photovoltaik-Zubaus zum
1. Juli die Einspeisevergütung für
Photovoltaik-Dachanlagen um bis zu 15 Prozent
gekürzt. Zum 1. September folgt bei entsprechendem
Zubau dann die vorgezogene Absenkung für
Freiflächenanlagen.Zur Stellungnahme des SFV (Foto:
BEE/Andreas Labes)
Kabinett billigt vorgezogene Kürzung der
Solarförderung zum 1. Juli / 1. September
Das Bundeskabinett hat heute die vorgezogene Kürzung
der Einspeisevergütung gebilligt. Demnach wird
je nach Entwicklung des Photovoltaik-Zubaus zum 1.
Juli die Einspeisevergütung für
Photovoltaik-Dachanlagen um bis zu 15 Prozent
gekürzt. Zum 1. September folgt bei entsprechendem
Zubau dann die vorgezogene Absenkung für
Freiflächenanlagen.
Grundlage für die Berechnung des Zubaus sollen die
Monate März, April und Mai sein. Die
Bundesnetzagentur prognostiziert basierend auf
diesen Zahlen den Gesamtzubau für das laufende Jahr
2011. Überschreitet der prognostizierte Zubau 3,5
GW, so wird eine 3-prozentige Förderkürzung fällig.
Mit jedem weiteren zusätzlichen Gigawatt steigt die
vorgezogene Degression auf insgesamt maximal 15
Prozent.
Lesen Sie hier die Details zum geplanten
Gesetzesentwurf
(http://www.bmu.de/erneuerbare_energien/downloads/doc/print/46936.php?)
sowie die Pressemeldung
(http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/46971.php)
des Bundesumweltministeriums.
Die Kürzungen der Förderung sollen voraussichtlich
im Februar vom Bundestag beschlossen werden. Es ist
davon auszugehen, dass die Maßnahmen wie beschrieben
umgesetzt werden.
Stellungnahme des SFV zur vorgesehenen weiteren
Vergütungsabsenkung
Alle wollen eine Umstellung der Energieversorgung
auf Erneuerbare Energien. Die Photovoltaik soll mit
dabei sein. Doch über das richtige Ausbautempo
herrscht Uneinigkeit. Und außerdem herrscht
Uneinigkeit bezüglich der Instrumente, mit denen das
angestrebte Ausbautempo erreicht werden soll. So
gibt es drei Gruppen mit unterschiedlichen
Strategien:
1a) Die “Solarplaner” mit der Forderung nach einem
strikten Ausbaudeckel
1b) Die “Solarplaner” mit der Forderung nach einer
Steuerung des Ausbautempos mit Hilfe der
Einspeisevergütung
2) Die Befürworter eines sich selbst regelnden
logistischen Wachstums der Solarenergie ohne
bremsende Eingriffe. Diese Auffassung wird vom SFV
vertreten, von einigen Solarvereinen, weitgehend von
Eurosolar, von der ÖDP sowie der Linkspartei (siehe
Bundestags-Drucksache 17/1144).
Mit der heutigen Entscheidung ist der Machtkampf
vorläufig zugunsten der Gruppe 1b entschieden. Das
Ausbautempo soll durch dosierte Verminderung der
Einspeisevergütung von derzeit etwa 8 GWp bis auf
3,5 GWp jährlich reduziert werden.
Wie stark das Ausbautempo bereits in der
Vergangenheit von der Einspeisevergütung abhing,
zeigt die Grafik 1. Sie konnte noch nicht
ausgewertet werden, weil noch die letzten zwei
Monate fehlen. Die Einführung neuer
Degressionsregeln (bevor der für 2011 zu erwartende
Erfahrungsbericht zum EEG vorliegt) bedeutet einen
schweren Verstoß gegen die Regel, dass man neue
Experimente erst dann beginnen soll, wenn das
vorangegangene Experiment ausgewertet ist.
Die Strategie des SFV
Die folgende weitere Kritik des SFV an der heutigen
Entscheidung wird nur verständlich, wenn vorher die
Auffassung des SFV über eine sinnvolle
Solarförderung kurz dargestellt wird:
Der SFV wünscht – angesichts des galoppierenden
Klimawandels und der Anhäufung weiteren radioaktiven
Atommülls – ein möglichst schnelles Wachstum der
Solarenergie entsprechend der Leistungsfähigkeit der
deutschen Volkswirtschaft.
Der SFV will deshalb den Ausbau der Solarenergie
weder deckeln noch bremsen, sondern jede sich
bietende Chance zur Beschleunigung des Ausbaus
nutzen.
Die Einspeisevergütung ist nach Ansicht des SFV die
wichtigste Kapitalquelle für den Umbau der
Energiewirtschaft. Das Arrhenius-Institut für
Energie- und Klimapolitik spricht sogar davon, das
die
Solarstromvergütung das “Gaspedal der Energiewende”
sei (http://www.openpr.de/news/419837/Auswirkung-eines-ungebremsten-Ausbaus-der-Photovoltaik-auf-den-Strommarkt-bisher-nicht-beruecksichtigt.html).
Obwohl der SFV ein schnelles Ausbautempo wünscht,
hält er eine geringe, jährlich gleiche, Absenkung
der Einspeisevergütung um 5 Prozent jeweils zum 15.
Dezember aus psychologischen Gründen für
notwendig. Dem Bürger soll deutlich werden, dass
hier eine neue Stromgewinnungstechnik aufgebaut
wird, die nicht – wie alle anderen Energietechniken
– von Jahr zu Jahr teurer, sondern die sogar
billiger
wird. Die vorgeschlagenen 5 Prozent haben den
Vorteil, dass der Anreiz zum Bau neuer Anlagen am
Tag des Übergangs kaum geringer wird. Der
Verminderung der Einspeisevergütung um 5 Prozent
steht eine Verlängerung der Laufzeit der Vergütung
um ungefähr ebenfalls 5 Prozent gegenüber, da
Anlagen mit Betriebsbeginn nach dem 1. Januar noch
den “Rest” des Jahres bis zum 31. Dezember
zusätzliche Vergütungsdauer haben.
Die Sorge, dass es bei solchen günstigen Bedingungen
zu einem ungebremsten Wachstum kommt, hat der SFV
nicht, weil der zu erwartende Boom der Photovoltaik
von selbst durch Verknappung der Gebäude-
und Lärmschutzflächen wieder abflauen wird. Bei
ungestörter Entwicklung wird sich in der Tendenz
eine logistische Wachstumsfunktion ergeben, wie sie
die Grafik 2 zeigt. Hierzu sind keine zusätzlichen
steuernden Impulse notwendig, die Förderbedingungen
brauchen nicht verändert zu werden.
Grafik 2 zeigt, dass ohne steuernden
Eingriff das Wachstumstempo zunächst zunehmen würde,
um dann später, ab dem Jahr 2020 wieder von alleine
abzunehmen. Dies wird auch durch Grafik 1 bestätigt,
aus der wir ersehen, dass der monatliche Zubau zur
Zeit noch das Bestreben hat, zuzunehmen, wenn er
nicht durch Fremdeinwirkung (starke Absenkung der
Einspeisevergütung) wieder zurückgeworfen würde.
Stellungnahme des SFV zum Vorschlag des
Umweltministeriums
Der SFV hält den Vorschlag in Hinsicht auf
Klimapolitik, Energiepolitik, Industriepolitik und
Beschäftigungspolitik für falsch.
Insbesondere wird die geplante Reduzierung des
Ausbautempos auf weniger als die Hälfte das deutsche
Solarhandwerk schwer treffen. Mehr als die Hälfte
der bisher getätigten Investitionen der
Installationsbetriebe in Personal, Ausbildung,
Werkstattausstattung und Montagegeräte werden dann
zukünftig nicht mehr benötigt, sind “stranded
investments”.
Außerdem macht der SFV darauf aufmerksam, dass auch
durch eine dosierte Änderung der Einspeisevergütung
wohl kaum ein gleichmäßiges Ausbautempo erreicht
werden kann, aus zwei Gründen:
Einmal hängt das Ausbautempo der Photovoltaik nicht
nur von der Höhe der Einspeisevergütung ab, sondern
auch von vielen weiteren unvorhersehbaren nationalen
und globalen Ursachen. Zum anderen kann es wegen der
unvermeidbaren Totzeitglieder in der Regelungskette
zu einem Stop and Go im deutschen Solarhandwerk
führen, (ähnlich dem in der Volkswirtschaftslehre
berüchtigten “Schweinezyklus”). Durch das “Stop and
Go” werden dann auch weiterhin Investitionen in
Ausbildung des Personals, Verbesserung der
Werkstattausstattung usw. vernichtet, können
zumindest nicht voll genutzt werden. Der einzige
gewünschte Zweck, Geld zu sparen, wird also
überhaupt nicht erreicht.
Die Vorstellung, man könne eine völlig neue
Energieversorgung ohne vorübergehende deutliche
Mehrkosten gegenüber der bisher bestehenden bereits
langjährig etablierten und abbezahlten
Energieversorgung errichten, scheint uns, nebenbei
bemerkt, nicht realistisch.
Es ist vorhersehbar, dass der Ausbau der PV um so
höhere Anreize braucht, je mehr sich die
Solarinstallateure angesichts der knappen Renditen
jetzt die günstigeren Großanlagen herauspicken.
Auch vom Endziel her lehnen wir die Verminderung des
vorgesehenen Wachstums auf gleichbleibende 3,5 GWp
pro Jahr ab, denn so wird die PV bis zum Jahr 2030
nur etwa 10 Prozent des jetzigen Strombedarfs
erreichen.
(Quelle: sfv.de)
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