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Berlin, 17.11.2011


Das neue EEG wirkt deutlich kostensenkend!

Daten und Fakten zur Photovoltaikförderung



Anlässlich der erneuten Diskussion um weitere Absenkungen der Photovoltaikförderung weist das Bundesumweltministerium auf folgende Fakten hin:
 
  1. Die EEG-Vergütungssätze von Anfang 2008 bis Anfang 2012
     
    Die Bundesregierung hat mit den drei EEG-Novellen in 2010, 2011 und 2012 die PV-Vergütungssätze erheblich reduziert. Eine kleine Dachanlage erhielt Anfang 2008 noch 46,75 ct/ kWh EEG-Vergütung, während sie für eine Anlage Anfang 2012 nur noch bei 24,43 ct/ kWh liegt. Eine Freiflächenanlage erhielt Anfang 2008 noch 35,49 ct/ kWh EEG-Vergütung. Die Vergütung liegt Anfang 2012 nur noch bei 17,94 ct/ kWh. Das bedeutete eine enorme Kraftanstrengung und zeigt aber auch das Innovations- und Kostensenkungspotential der Photovoltaik.
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In keiner anderen Industriebranche wurden bislang derartig große Subventionskürzungen umgesetzt.
 
  1. Bestehende Regelungen im EEG begrenzen den PV-Zubau deutlich
     
    Die Reglung zum "atmenden Deckel" greift. Von Anfang Januar bis Ende September 2011 betrug die Neuinstallation rd. 3.400 MW. Im Vergleich zum Zubau des Vorjahres 2010 mit 7.400 MW bedeutet das eine deutliche Reduktion.
     
  2. Wirkungen des neuen EEG ab 1.1.2012
     
    Zum 1.1.2012 wird die PV-Vergütung nochmals um 15 Prozent abgesenkt. Das EEG 2012 sieht zudem vor, dass auch zum 1.7.2012 ein weiterer Absenkungsschritt erfolgt – in Abhängigkeit des Zubaus vom Oktober 2011 bis April 2012. Nach derzeitigen Schätzungen wird hier noch mal mit einer Degression von 6 oder sogar 9 Prozent gerechnet.

Dies stellt die deutschen Unternehmen nochmals vor eine große Herausforderung zur Kostensenkung. Viele deutsche Unternehmen schreiben bereits derzeit Verluste. Wir wollen die Photovoltaikindustrie aber nicht abwürgen, sondern die Rahmenbedingungen so setzen, dass sie sich wirtschaftlich vernünftig weiterentwickeln kann.
 
  1. Kostenverteilung im neuen EEG
     
    Die im EEG 2012 festgelegte volumensabhängige Degression wird mittelfristig dazu führen, dass der Ausbaukorridor wie im Gesetz vorgesehen, von 7.200 MW in 2010 auf 2.500 bis 3.500 MW sinken wird. Durch die gesetzlich vorgesehene Degression ergeben sich auch in den Folgejahren weiter sinkende Kosten.
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Die Begünstigung der Industrie (besondere Ausgleichsreglung und Eigenverbrauch) machen derzeit rund 0,9 ct/kWh aus und dürften durch die Ausweitungen ab 1.1.2012 auf 1 ct steigen.
 
  1. Wirkung eines absoluten Deckel
     
    Während beim atmenden Deckel im folgenden Jahr die Förderung volumensabhängig sinkt, führt der absolute Deckel, wenn er erreicht wird, zum Abbruch der Förderung. Weder Verbraucher noch Industrie hätten in Zukunft Planungs- und Investitionssicherheit.
 
Die EEG-Novelle hat wesentliche Schritte zur Marktanpassung und zur Steigerung der Kosteneffizienz vorgenommen. Die Wirkung der neuen Maßnahmen ist bereits deutlich sichtbar. Es ist gemeinsam mit der Branche gelungen, eine Lösung zu finden, die die Kosten deutlich reduziert, marktwirtschaftliche Anreize erhöht und gleichzeitig Planungssicherheit gewährleistet.

Jetzt muss das neue Gesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft tritt, erst einmal wirken. Wir werden die weitere Entwicklung sehr genau beobachten und bei Fehlentwicklungen selbstverständlich eingreifen.
 
 (Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)
 

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27.10/2011

Die Bundesnetzagentur hat die neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2012 erhalten Anlagenbetreiber für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent, je nach Standort und Größe der Anlage. »In den vergangenen zwölf Monaten wurde uns ein Zubau an Leistung von insgesamt rund 5.200 Megawatt gemeldet. Dieser Wert führt dazu, dass die Vergütung von PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb gehen, um 15 Prozent niedriger sein wird als die aktuelle Vergütung«, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. »Der Zubauwert von 5.200 Megawatt liegt erheblich unter dem Wert von 7.800 Megawatt, der uns noch im Vergleichszeitraum Oktober 2009 bis September 2010 gemeldet worden war. Das System des atmenden Deckels, das die Kosten des Ausbaus der Photovoltaik begrenzen soll, trägt sicher zu dieser Entwicklung bei.« Die Solarförderung sinkt jährlich um einen Basiswert von neun Prozent. Hinzu kommt eine weitere Absenkung, die sich nach dem Zubau von Photovoltaikanlagen bemisst. In diesem Abrechnungsjahr (Oktober 2010 bis September 2011) wurde eine Schwelle von 4.500 Megawatt überschritten. Daher sinkt die Vergütung um weitere sechs Prozent, also insgesamt um 15 Prozent. Wäre die Marke von 5.500 Megawatt geknackt wurden, so wäre die Solarförderung um 18 Prozent gekappt worden. Maximal hätte die Vergütung um 24 Prozent sinken können, bei einem Zubau von 7.500 Megawatt. ...

(Quellen: Bundesnetzagentur, Zusammenfassung: PHOTON)

Inbetriebnahme Degression zum Vorjahr Einspeisevergütung
2008 5,00% 46,75 Cent je kWh (für die ersten auf Dach installierten 30 kWp )
2009 8,00% 43,01 Cent je kWh (für die ersten auf Dach installierten 30 kWp )
2010 9,00% 39,14 Cent je kWh (für die ersten auf Dach installierten 30 kWp )
01.07.2010 13,00% Sonderkürzung 34,05 Cent je kWh (für die ersten auf Dach installierten 30 kWp )
01.10.2010 3,00% Sonderkürzung 33,03 Cent je kWh (für die ersten auf Dach installierten 30 kWp )
01.01.2011 13,00% 28,74 Cent je kWh (für die ersten auf Dach installierten 30 kWp )
01.01.2012 15% 24,43 Cent je KWh (für die ersten auf Dach installierten 30 kWp )

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Kabinett billigt vorgezogene Kürzung der Solarförderung zum 1.7./1.9.
Publiziert am
13. Januar 2011
Weniger Förderung
   
Das Bundeskabinett hat heute (4.2.) die vorgezogene Kürzung der Einspeisevergütung gebilligt. Demnach wird je nach Entwicklung des Photovoltaik-Zubaus zum 1. Juli die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Dachanlagen um bis zu 15 Prozent gekürzt. Zum 1. September folgt bei entsprechendem Zubau dann die vorgezogene Absenkung für Freiflächenanlagen.Zur Stellungnahme des SFV (Foto: BEE/Andreas Labes)
Kabinett billigt vorgezogene Kürzung der Solarförderung zum 1. Juli / 1. September

Das Bundeskabinett hat heute die vorgezogene Kürzung der Einspeisevergütung gebilligt. Demnach wird
je nach Entwicklung des Photovoltaik-Zubaus zum 1. Juli die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Dachanlagen um bis zu 15 Prozent gekürzt. Zum 1. September folgt bei entsprechendem Zubau dann die vorgezogene Absenkung für Freiflächenanlagen.
Grundlage für die Berechnung des Zubaus sollen die Monate März, April und Mai sein. Die Bundesnetzagentur prognostiziert basierend auf diesen Zahlen den Gesamtzubau für das laufende Jahr 2011. Überschreitet der prognostizierte Zubau 3,5 GW, so wird eine 3-prozentige Förderkürzung fällig. Mit jedem weiteren zusätzlichen Gigawatt steigt die vorgezogene Degression auf insgesamt maximal 15 Prozent.
Lesen Sie hier die Details zum geplanten Gesetzesentwurf
(
http://www.bmu.de/erneuerbare_energien/downloads/doc/print/46936.php?)
sowie die Pressemeldung
(
http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/46971.php)
des Bundesumweltministeriums.

Die Kürzungen der Förderung sollen voraussichtlich im Februar vom Bundestag beschlossen werden. Es ist davon auszugehen, dass die Maßnahmen wie beschrieben umgesetzt werden.
Stellungnahme des SFV zur vorgesehenen weiteren Vergütungsabsenkung
Alle wollen eine Umstellung der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien. Die Photovoltaik soll mit dabei sein. Doch über das richtige Ausbautempo herrscht Uneinigkeit. Und außerdem herrscht Uneinigkeit bezüglich der Instrumente, mit denen das angestrebte Ausbautempo erreicht werden soll. So gibt es drei Gruppen mit unterschiedlichen Strategien:
1a) Die “Solarplaner” mit der Forderung nach einem strikten Ausbaudeckel
1b) Die “Solarplaner” mit der Forderung nach einer Steuerung des Ausbautempos mit Hilfe der Einspeisevergütung
2) Die Befürworter eines sich selbst regelnden logistischen Wachstums der Solarenergie ohne bremsende Eingriffe. Diese Auffassung wird vom SFV vertreten, von einigen Solarvereinen, weitgehend von Eurosolar, von der ÖDP sowie der Linkspartei (siehe Bundestags-Drucksache 17/1144).
Mit der heutigen Entscheidung ist der Machtkampf vorläufig zugunsten der Gruppe 1b entschieden. Das Ausbautempo soll durch dosierte Verminderung der Einspeisevergütung von derzeit etwa 8 GWp bis auf 3,5 GWp jährlich reduziert werden.
Wie stark das Ausbautempo bereits in der Vergangenheit von der Einspeisevergütung abhing, zeigt die Grafik 1. Sie konnte noch nicht ausgewertet werden, weil noch die letzten zwei Monate fehlen. Die Einführung neuer Degressionsregeln (bevor der für 2011 zu erwartende Erfahrungsbericht zum EEG vorliegt) bedeutet einen schweren Verstoß gegen die Regel, dass man neue Experimente erst dann beginnen soll, wenn das vorangegangene Experiment ausgewertet ist.

Die Strategie des SFV
Die folgende weitere Kritik des SFV an der heutigen Entscheidung wird nur verständlich, wenn vorher die Auffassung des SFV über eine sinnvolle Solarförderung kurz dargestellt wird:
Der SFV wünscht – angesichts des galoppierenden Klimawandels und der Anhäufung weiteren radioaktiven Atommülls – ein möglichst schnelles Wachstum der Solarenergie entsprechend der Leistungsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft.
Der SFV will deshalb den Ausbau der Solarenergie weder deckeln noch bremsen, sondern jede sich bietende Chance zur Beschleunigung des Ausbaus nutzen.
Die Einspeisevergütung ist nach Ansicht des SFV die wichtigste Kapitalquelle für den Umbau der Energiewirtschaft. Das Arrhenius-Institut für Energie- und Klimapolitik spricht sogar davon, das die
Solarstromvergütung das “Gaspedal der Energiewende” sei (
http://www.openpr.de/news/419837/Auswirkung-eines-ungebremsten-Ausbaus-der-Photovoltaik-auf-den-Strommarkt-bisher-nicht-beruecksichtigt.html).
Obwohl der SFV ein schnelles Ausbautempo wünscht, hält er eine geringe, jährlich gleiche, Absenkung der Einspeisevergütung um 5 Prozent jeweils zum 15. Dezember aus psychologischen Gründen für
notwendig. Dem Bürger soll deutlich werden, dass hier eine neue Stromgewinnungstechnik aufgebaut wird, die nicht – wie alle anderen Energietechniken – von Jahr zu Jahr teurer, sondern die sogar billiger
wird. Die vorgeschlagenen 5 Prozent haben den Vorteil, dass der Anreiz zum Bau neuer Anlagen am Tag des Übergangs kaum geringer wird. Der Verminderung der Einspeisevergütung um 5 Prozent steht eine Verlängerung der Laufzeit der Vergütung um ungefähr ebenfalls 5 Prozent gegenüber, da Anlagen mit Betriebsbeginn nach dem 1. Januar noch den “Rest” des Jahres bis zum 31. Dezember zusätzliche Vergütungsdauer haben.
Die Sorge, dass es bei solchen günstigen Bedingungen zu einem ungebremsten Wachstum kommt, hat der SFV nicht, weil der zu erwartende Boom der Photovoltaik von selbst durch Verknappung der Gebäude-
und Lärmschutzflächen wieder abflauen wird. Bei ungestörter Entwicklung wird sich in der Tendenz eine logistische Wachstumsfunktion ergeben, wie sie die Grafik 2 zeigt. Hierzu sind keine zusätzlichen steuernden Impulse notwendig, die Förderbedingungen brauchen nicht verändert zu werden.
Grafik 2 zeigt, dass ohne steuernden Eingriff das Wachstumstempo zunächst zunehmen würde, um dann später, ab dem Jahr 2020 wieder von alleine abzunehmen. Dies wird auch durch Grafik 1 bestätigt, aus der wir ersehen, dass der monatliche Zubau zur Zeit noch das Bestreben hat, zuzunehmen, wenn er nicht durch Fremdeinwirkung (starke Absenkung der Einspeisevergütung) wieder zurückgeworfen würde.
Stellungnahme des SFV zum Vorschlag des Umweltministeriums
Der SFV hält den Vorschlag in Hinsicht auf Klimapolitik, Energiepolitik, Industriepolitik und Beschäftigungspolitik für falsch.
Insbesondere wird die geplante Reduzierung des Ausbautempos auf weniger als die Hälfte das deutsche Solarhandwerk schwer treffen. Mehr als die Hälfte der bisher getätigten Investitionen der Installationsbetriebe in Personal, Ausbildung, Werkstattausstattung und Montagegeräte werden dann zukünftig nicht mehr benötigt, sind “stranded investments”.
Außerdem macht der SFV darauf aufmerksam, dass auch durch eine dosierte Änderung der Einspeisevergütung wohl kaum ein gleichmäßiges Ausbautempo erreicht werden kann, aus zwei Gründen:
Einmal hängt das Ausbautempo der Photovoltaik nicht nur von der Höhe der Einspeisevergütung ab, sondern auch von vielen weiteren unvorhersehbaren nationalen und globalen Ursachen. Zum anderen kann es wegen der unvermeidbaren Totzeitglieder in der Regelungskette zu einem Stop and Go im deutschen Solarhandwerk führen, (ähnlich dem in der Volkswirtschaftslehre berüchtigten “Schweinezyklus”). Durch das “Stop and Go” werden dann auch weiterhin Investitionen in Ausbildung des Personals, Verbesserung der Werkstattausstattung usw. vernichtet, können zumindest nicht voll genutzt werden. Der einzige gewünschte Zweck, Geld zu sparen, wird also überhaupt nicht erreicht.
Die Vorstellung, man könne eine völlig neue Energieversorgung ohne vorübergehende deutliche Mehrkosten gegenüber der bisher bestehenden bereits langjährig etablierten und abbezahlten Energieversorgung errichten, scheint uns, nebenbei bemerkt, nicht realistisch.
Es ist vorhersehbar, dass der Ausbau der PV um so höhere Anreize braucht, je mehr sich die Solarinstallateure angesichts der knappen Renditen jetzt die günstigeren Großanlagen herauspicken.
Auch vom Endziel her lehnen wir die Verminderung des vorgesehenen Wachstums auf gleichbleibende 3,5 GWp pro Jahr ab, denn so wird die PV bis zum Jahr 2030 nur etwa 10 Prozent des jetzigen Strombedarfs erreichen.

(Quelle: sfv.de)
   
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