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Das Erneuerbare
Energien Gesetz (EEG) verpflichtet den
Netzbetreiber dazu, ordentlich installierte
und gemeldete PV- Anlagen mit einem fest
definierten Verrechnungssatz je erzeugte kWh
zu vergüten. Der Netzbetrieb ist
verpflichtet die volle erzeugte Energiemenge
abzunehmen. Ausschlaggebend ist dabei der
Tag der betriebsbereiten Fertigstellung.
Über einem Zeitraum von 20 Jahren, zuzüglich
dem Jahr der Fertigstellung ist dieser Satz
festgeschrieben. Sie können die
Vergütungshöhe der unten aufgeführter
Tabelle entnehmen.
Fragen zur
Selbstverbrauchsregelung beantworten wir
Ihnen gerne individuell.
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Beschreibung |
Vergütungssätze je kWh |
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Aufdach-/ Auf Gebäude PV |
2011 |
2012 |
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Vergütung Verkauf bis 30 kW |
28,74 €/ct |
24,43 €/ct |
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Vergütung Verkauf 30-100 kW |
27,33 €/ct |
23,23 €/ct |
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Vergütung Verkauf 100-1000 kW |
25,86 €/ct |
21,98 €/ct |
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Vergütung Verkauf über 1 MW |
21,56 €/ct |
18,33 €/ct |
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Freiflächenanlagen |
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Ackerland |
entfällt |
entfällt |
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Konversationsfläche |
22,07 €/ct |
18,76 €/ct |
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Sonstige Flächen |
21,11 €/ct |
17,94 €/ct |
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Eigenverbrauchsregelung |
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Vergütung zum Eigenverbrauch bis
30kW bis 30% |
12,36 €/ct |
8,05 €/ct |
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Vergütung zum Eigenverbrauch bis
30kW ab 30% |
16,74 €/ct |
12,43 €/ct |
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Vergütung zum Eigenverbrauch
30-100 kW bis 30% |
10,95 €/ct |
6,85 €/ct |
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Vergütung zum Eigenverbrauch
30-100 kW ab 30% |
15,33 €/ct |
11,23 €/ct |
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Vergütung zum Eigenverbrauch
100-500 kW bis 30% |
9,48 €/ct |
5,60 €/ct |
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Vergütung zum Eigenverbrauch
100-500 kW ab 30% |
13,86 €/ct |
9,98 €/ct |
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Wichtig: Mit dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012
wird die Einspeisung und ihre
Vergütung weiter flexibilisiert. In
Zeiten hoher Netzbelastung kann der
Netzbetreiber vom Betreiber der
Photovoltaikanlage verlangen, die
Einspeisung von Solarstrom
abzuregeln – dies geschieht über
einen Abschalter, der in neue
PV-Anlagen integriert ist (oder bei
Anlagen, die nicht älter sind als
zwei Jahre, nachgerüstet wird). Das
Abregelungsverlangen ist zwingend,
aber automatisiert – für den
PV-Betreiber ergibt sich kein
zusätzlicher Aufwand. In der Praxis
ist es also der Netzbetreiber, der
die Einspeisung über einen
elektronischen Fernbefehl ab- bzw.
wieder einschaltet.
Für die entgangene Möglichkeit der
Einspeisung während der Abregelung
erhält der Solarstromerzeuger eine
Entschädigung in Höhe von 95% der
entgangenen Vergütung – insgesamt
ist der Abschlag aber auf höchstens
1% der Jahresleistung der PV-Anlage
begrenzt; so bleibt seine
Investitionssicherheit gewahrt.
Alternativ können Betreiber von
Anlagen bis 30 kW sich entscheiden, höchstens 70%
Wechselrichterleistung im Verhältnis
zum PV-Generator zu installieren.
(Quelle:
BNA
/
Wikipedia)
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