regioWatt GmbH & Co.KG Solare Energieanlagen
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AktuellesDas EEG
   
 
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) verpflichtet den Netzbetreiber dazu, ordentlich installierte und gemeldete PV- Anlagen mit einem fest definierten Verrechnungssatz je erzeugte kWh zu vergüten. Der Netzbetrieb ist verpflichtet die volle erzeugte Energiemenge abzunehmen. Ausschlaggebend ist dabei der Tag der betriebsbereiten Fertigstellung.  Über einem Zeitraum von 20 Jahren, zuzüglich dem Jahr der Fertigstellung ist dieser Satz festgeschrieben. Sie können die Vergütungshöhe der unten aufgeführter Tabelle entnehmen.
Fragen zur Selbstverbrauchsregelung beantworten wir Ihnen gerne individuell.
Beschreibung Vergütungssätze je kWh
Aufdach-/ Auf Gebäude PV 2011 2012
Vergütung Verkauf bis 30 kW 28,74 €/ct 24,43 €/ct
Vergütung Verkauf 30-100 kW 27,33 €/ct 23,23 €/ct
Vergütung Verkauf 100-1000 kW 25,86 €/ct 21,98 €/ct
Vergütung Verkauf über 1 MW 21,56 €/ct 18,33 €/ct
Freiflächenanlagen    
Ackerland entfällt entfällt
Konversationsfläche 22,07 €/ct 18,76 €/ct
Sonstige Flächen 21,11 €/ct 17,94 €/ct
Eigenverbrauchsregelung    
Vergütung zum Eigenverbrauch bis 30kW bis 30% 12,36 €/ct 8,05 €/ct
Vergütung zum Eigenverbrauch bis 30kW ab 30% 16,74 €/ct 12,43 €/ct
Vergütung zum Eigenverbrauch 30-100 kW bis 30% 10,95 €/ct 6,85 €/ct
Vergütung zum Eigenverbrauch 30-100 kW ab 30% 15,33 €/ct 11,23 €/ct
Vergütung zum Eigenverbrauch 100-500 kW bis 30% 9,48 €/ct 5,60 €/ct
Vergütung zum Eigenverbrauch 100-500 kW ab 30% 13,86 €/ct 9,98 €/ct
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Wichtig: Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 wird die Einspeisung und ihre Vergütung weiter flexibilisiert. In Zeiten hoher Netzbelastung kann der Netzbetreiber vom Betreiber der Photovoltaikanlage verlangen, die Einspeisung von Solarstrom abzuregeln – dies geschieht über einen Abschalter, der in neue PV-Anlagen integriert ist (oder bei Anlagen, die nicht älter sind als zwei Jahre, nachgerüstet wird). Das Abregelungsverlangen ist zwingend, aber automatisiert – für den PV-Betreiber ergibt sich kein zusätzlicher Aufwand. In der Praxis ist es also der Netzbetreiber, der die Einspeisung über einen elektronischen Fernbefehl ab- bzw. wieder einschaltet.
Für die entgangene Möglichkeit der Einspeisung während der Abregelung erhält der Solarstromerzeuger eine Entschädigung in Höhe von 95% der entgangenen Vergütung – insgesamt ist der Abschlag aber auf höchstens 1% der Jahresleistung der PV-Anlage begrenzt; so bleibt seine Investitionssicherheit gewahrt.

Alternativ können Betreiber von Anlagen bis 30 kW sich entscheiden,  höchstens 70% Wechselrichterleistung im Verhältnis zum PV-Generator zu installieren.
 
(Quelle:  BNA / Wikipedia)
   
 
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